Die Einnahme der aller ersten Pille beginnt mit dem ersten Tag der Blutung.
Nach 3 Wochen setzt eine 1-wöchige Pause ein, in der es zu der sog. Abbruchblutung kommt. Nach 7 Tagen wird die nächste Pillenpackung angefangen, auch wenn die Blutung noch anhält. Der Schwangerschaftsschutz ist auch in der einwöchigen Pause gegeben. Darüber hinaus ist auch möglich eine Pille ohne Pause einzunehmen, im sog. Langzyklus. Dabei kommt es zu keiner Monatsblutung und den vielleicht damit verbundenen Regelbeschwerden. Nicht alle Pillen sind hierfür geeignet, so dass Sie sich hierfür individuell beraten lassen sollten.
Bei einer Verzögerung der Einnahme um mehr als 12 Stunden ist die Wirkung unsicher. Nehmen Sie die vergessene Pille trotzdem so bald wie möglich.
Nehmen Sie eine Mini-Pille im Langzyklus ein (enthält nur ein Gestagen), ist die Wirkung bei einer Verzögerung von mehr als 3 Stunden nicht mehr gegeben.
Fragen Sie Ihren Frauenarzt um Rat, ob eine Pille danach nötig ist.
Der Schwangerschaftstest zeigt Ihnen frühestens zum Zeitpunkt der ausgebliebenen Menstruation ein positives Ergebnis an. Zu diesem Zeitpunkt sind sie rechnerisch schon in der 5. Schwangerschaftswoche, aber man kann mittels Ultraschall in der Gebärmutter noch keine Schwangerschaft erkennen, also auch noch keine Aussage über die Intaktheit ihrer Schwangerschaft machen. Ein Embryo mit einem Herzschlag sieht man ab Mitte der 7. Schwangerschaftswoche. Sollten Sie keine Beschwerden haben, ist also 2-3 Wochen nach zuletzt ausgebliebener Menstruation (oder 6-7 Wochen nach der letzten Menstruation) der richtige Zeitpunkt für einen ersten Besuch beim Frauenarzt.
Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. 5% aller Schwangeren sind davon betroffen. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen oder auch ein höheres Geburtsgewicht, nach der Geburt kann es zum Atemnotsyndrom sowie zur Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden kommen.
Bei der Mutter besteht ein erhöhtes Frühgeburts- oder Totgeburtsrisiko, u.a. wegen oftmals erhöhtem Blutdruck oder einer Plazentainsuffizienz.
Der sog. Gestationsdiabetes macht zunächst keine Beschwerden und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich dieser Blutzuckerbelastungstest.
Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Diese Leistung wird von den Krankenkassen bezahlt.
Falls bereits bösartige Vorläufer-Zellen einer Brustkrebserkrankung im Körper vorhanden sind, können Hormone das Wachstum dieser Zellen beschleunigen. Statistisch kommt es deshalb in Abhängigkeit von der Einnahmedauer zu einer geringen Zunahme der Häufigkeit von Tumoren. Bösartige Tumore, die unter Hormoneinnahme gewachsen sind, sind aber meist weniger aggressiv als Tumore bei Patientinnen ohne Hormonmedikation.
Bei Wechseljahresbeschwerden mit Einschränkung ihrer Lebensqualität. Außerdem schützen sie die Blase und die Vaginalhaut vor Rückbildung. Sie tragen zu einer gesunden Psyche und Sexualität bei und beugen vor Osteoporose und Arteriosklerose vor.
In den meisten Fällen nicht. Nur bei familiärer Häufung von Erkrankungen zwischen Verwandten ersten Grades und bei Auftreten von Brustkrebs vor dem 40. Lebensjahr sollte eine eingehende genetische Beratung erfolgen.
Der Nachweis, ob eine Veränderung in der Brust gut- oder bösartig ist, kann in den meisten Fällen ohne Operation geführt werden, indem man eine Gewebeprobe im Rahmen einer so genannten Stanzbiopsie in örtlicher Betäubung unter Ultraschallsicht entnimmt. Damit lassen sich viele unnötige Operationen vermeiden.
Wenn eine bösartige Erkrankung der Brust jedoch bewiesen worden ist, ist eine Operation nicht zu vermeiden. Dabei bleibt heutzutage die Brust meistens erhalten und es wird nur der Tumor sowie wenige Lymphknoten aus der Achselhöhle entfernt.